Cookie-Richtlinie

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit haufs business consulting Inhaber: Stefan Haufs Erkrather Straße 401 40231 Düsseldorf Im Folgenden als haufs business consulting oder Verkäufer benannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei über das Buchungssystem auf der Webseite/ elopage-Shop zustande kommen. (2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. (3) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. (4) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Kaufs. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung der Software: WordPress-Plugin „Facebook-Pixel-Opt-Out, Google Analytics Opt-Out und Cookie Meldung“ (2) Als Dokumentation liefert der Verkäufer eine Beschreibung wie die Installation auf der Webseite funktioniert. Dazu kann auch ein Link zu Installationshinweisen auf eine Webseite von Kooperationspartnern oder anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden. (3) Das Plug-In ist nur auf WordPress-Seiten anwendbar

§ 3 Vergütung

(1) Die Software wird dem Käufer auf Dauer überlassen. Eine dauerhafte Aktualisierung ist in dem Preis nicht enthalten. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem Angebot auf der Webseite und ist jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu sehen. Dem Verkäufer steht es aber frei, das Plug-In zu einem beliebigen Zeitpunkt komplett zu ersetzen oder auch keine Aktualisierungen mehr vorzunehmen. (2) Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Übergabe und Installation

Die Übergabe der Software erfolgt mittels Download und anschließender Installation durch den Käufer.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Es werden Mengenrabatte gewährt. Für den Umfang der Mengenrabatte gilt der jeweils im Onlineshop aktuell dargebotene Preis. Diese Lizenzen können auf eigenen Webseiten und/oder im Rahmen von Kundenprojekten eingesetzt werden. a) Der Käufer der „1er Lizenz“ ist dauerhaft berechtigt, die Software auf einer Webseite (unabhängig von den dort verwendeten Domains) zu nutzen. b) Der Käufer der „3er Lizenz“ ist dauerhaft berechtigt, die Software auf 

3 Webseiten (unabhängig von den dort verwendeten Domains) 

zu nutzen. c) Der Käufer der „10er Lizenz“ ist dauerhaft berechtigt, die Software auf 10 Webseiten (unabhängig von den dort verwendeten Domains) zu nutzen. (2) Der Käufer der „Agentur-Lizenz“ ist dauerhaft berechtigt, die Software beliebig oft auf eigenen Webseiten und Kunden-Webseiten zu nutzen. Der direkte Weiterverkauf als einzelnes Produkt ist untersagt. Für in der Vergangenheit, also vor dem Kauf, erstellte Websites im Rahmen von Kundenprojekten ist die Installation des Plugins auf jeder dieser Webseiten gestattet. Für zukünftige, also ab dem Kauf begonnene, Projekte ist es gestattet, das Plugin dem Kunden anzubieten, wenn die Dienstleistung über die bloße Installation hinausgeht (z.B. im Rahmen einer Website-Erstellung, Optimierung oder ähnliches). (3) Eine Unterlizensierung ist untersagt, ebenso der Einsatz auf mehreren Webseiten. Sollte das Plug-In über diese Lizenz hinaus genutzt werden, fallen neben den Schadensersatzansprüchen auch Lizenzgebühren an. Es dürfen keine Änderungen an der Software vorgenommen werden. (4) Für die Erstellung einiger Teile des Plugins wurde die Open-Source-Software „Cookie Consent“ von Insites verwendet (https://cookieconsent.insites.com). Dafür gilt die MIT 

Lizenz wie folgt:

Copyright (c) 2015 Silktide Ltd Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the “Software”), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions: The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies or substantial portions of the Software.


(5) Die Rechteeinräumung erfolgt zum einen aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung.
(6) Der Käufer darf die Software und die ihr zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung von haufs business consulting an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch vermieten oder verleasen. Die Befugnis zum Einsatz der Software in einem Netzwerk umfasst nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. (7) Der Käufer ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. (8) Die in diesem § 4 enthaltenen Regelungen binden die Parteien auch
schuldrechtlich.

§ 6 Schutzrechtsverletzungen

(1) Haufs business consulting stellt den Käufer für das Inland auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von dem Verkäufer zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Die Käufer wird Verkäufer unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Käufer den Verkäufer die nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser
Freistellungsanspruch. (2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Verkäufer– unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche der Käufer– nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung (a) nach vorheriger Absprache mit dem Käufer Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von deren Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder (b) für den Käufer die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität von Software richtet sich nach der Beschreibung auf der Verkaufsseite. (2) Nacherfüllungsansprüche verjähren in zwölf Monaten, ausgenommen bei Vorsatz. (3) Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich (EMail ausreichend) gemeldet werden. (4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von haufs business consulting durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes. Die Lieferung kann auch so erfolgen, dass haufs business consulting dem Käufer eine neuere Softwareversion zur Verfügung stellt, die mehr als alle nach diesem Vertrag geschuldeten Beschaffenheiten aufweist und den Käufer hinsichtlich der Nutzung der Software gegenüber der nach diesem Vertrag geschuldeten Beschaffenheit nicht
unzumutbar beeinträchtigt. (5) Solange der Käufer die nach diesem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist haufs business consulting berechtigt, die
Nacherfüllung zu verweigern.

(6) Haufs business consulting haftet nicht in den Fällen, in denen der Käufer Änderungen an den von haufs business consulting erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die
Entstehung des Mangels waren.
(7) Der Käufer wird haufs business consulting bei der Mangelfeststellung und – beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
(8) Der Käufer wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Er wird dazu insbesondere die Hinweise in dem mitgelieferten PDF zur Installation beachten.
(9) Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von haufs business consulting. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, es sei denn, die telekommunikative Übermittlung ist der Käuferin, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zuzumuten.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sofern der Kunde bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und er deshalb als Unternehmer anzusehen ist (§ 14 BGB).

(2) Auch als Verbraucher erlischt das Widerrufsrecht, da haufs business consulting mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

§ 9 Haftung im Übrigen

(1) Haufs business consulting haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Käuferregelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. (2) Haufs business consulting schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob haufs business consulting ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. (3) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet
werden muss. (4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet haufs business consulting insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Käufer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung. (2) Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit
vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß de  Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

(4) Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. (5) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. (6) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. (7) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. (8) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. (9) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von haufs business consulting. haufs business consulting ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen